Gebühren

Mein Anliegen ist es, meine Mandantinnen und Mandanten schon möglichst frühzeitig über die voraussichtlich entstehenden Kosten zu informieren. So wird schon beim telefonischen Erstkontakt oder Kontakt per Fax oder eMail wunschgemäß über diesen wichtigen Punkt gesprochen.

Gerade bei der Erstberatung ist für den nichtgewerblichen Mandanten bedeutsam, dass eine Höchstgrenze von 190.- € zzgl. MWSt von 19 %, hier 36,10 €, gesamt 226,10 € und Auslagenpauschale von 20.- €, insgesamt 246,10 € besteht.
Zu betonen ist auch, dass es drei Gebührenmodelle gibt:
  1. das gesetzliche Modell der Rechtsanwaltsvergütung (RVG), das in Zivilsachen streitwertabhängige Gebühren festlegt und in Strafsachen einen fixen Gebührenrahmen bestimmt,
  2. die vertragliche Vereinbarung eines Pauschalhonorars und
  3. die vertragliche Vereinbarung eines Stundenhonorars.
Die Vor- und Nachteile dieser Modelle werden dem Mandanten erklärt und danach Entsprechendes vereinbart.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme zur Klärung des besten Honorarmodells entsteht keine Honorarforderung.
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